Die Suche nach einem geeigneten Kinderkardiologen oder der bestmöglichen Kinderherzklinik ist nicht einfach, aber häufig ist eine schnelle Entscheidung notwendig. Ein Eingriff am offenen Herzen erfordert meist einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus und soll an einer Klinik durchgeführt werden, die sich auf die Behandlung angeborener Herzfehler spezialisiert hat. Richten Sie Ihre Klinik-Wahl nicht nur an Äußerlichkeiten, wie gute Erreichbarkeit, aus, sondern fragen Sie nach der Expertise des Behandlungsteams.
Es gibt viele Suchportale, die aufgrund subjektiver Rückmeldungen oder unvollständiger Teilnahme der Krankenhäuser zu nicht repräsentativen Suchergebnissen führen. Lassen Sie sich davon nicht verwirren! Kriterien für die Suche nach dem geeigneten Arzt oder der besten Klinik finden Sie beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin oder bei uns.
Der BVHK und seine Mitglieder fordern seit Jahren eine externe, vergleichende Qualitätssicherung, als eines der wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Qualität in der Kinderherzchirurgie und Kinderkardiologie.
Für die 2010 verabschiedete „Strukturrichtlinie Kinderherzchirurgie“ des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben wir viele Jahre gekämpft. Herzkranke Kinder und Jugendliche müssen bei ihrer OP seitdem gemäß verbindlichen Qualitätsstandards versorgt werden. Das ist ein großer Erfolg unserer Arbeit und ein Fortschritt für die betroffenen Kinder und ihre Familien.
Höhere Überlebenschancen bei Behandlung auf Kinderintensivstation
Kinder mit lebensbedrohlichen Diagnosen, wie z.B. angeborene Herzfehler haben höhere Überlebens- und Genesungschancen, wenn sie auf einer Kinderintensivstation behandelt werden. Die speziell ausgebildeten Ärzte und das medizinisches Personal auf pädiatrischen Intensivstationen bringen entsprechendes Know-how und Erfahrung mit. Der BVHK hat beim G-BA (gemeinsamen Bundesausschuss) daher eine Kinderherz-Strukturrichtlinie durchgesetzt, in der die (Mindest-) Anforderungen an Kliniken verbindlich festgeschrieben sind. Sie trat 2010 in Kraft und regelt u.a. die personelle Ausstattung wie z.B. mindestens zwei Kinderherzchirurgen und die strukturellen Kriterien wie z.B. dass Intensivstation und OP in einem Gebäude sind. Mehr dazu: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1102/